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Terms of service

Allgemeine Informationen-

§ 5.

(1) Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:

1. seinen Namen oder seine Firma;

2. die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;

3. Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;

4. sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht;

5. soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde;

6. bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist, sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen;

7. sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

(2) Sofern in Diensten der Informationsgesellschaft Preise angeführt werden, sind diese so auszuzeichnen, dass sie ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter leicht lesen und zuordnen kann. Es muss eindeutig erkennbar sein, ob die Preise einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet sind (Bruttopreise) oder nicht. Darüber hinaus ist auch anzugeben, ob Versandkosten enthalten sind.

Sonstige Informationspflichten bleiben unberührt.

· die zuständige Aufsichtsbehörde; soweit die Tätigkeit einer besonderen behördlichen Aufsicht unterliegt, (damit sind Aufsichtsbehörden wie Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Telekom-Control-Kommission oder Wertpapieraufsicht gemeint) ist diese anzuführen;

· die Kammer (z.B. Wirtschaftskammer), der Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung, der der Dienstanbieter angehört, die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist, sowie ein Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen. Es empfihelt sich, auch auf die Gewerbeordnung (GewO) hinzuweisen.

· sofern Preise angeführt werden - das E-Commerce-Gesetz selbst zwingt noch nicht dazu, es kann dies aber auf Grund anderer Vorschriften erforderlich sein (z.B. Preisauszeichnungsgesetz) - sind auch diese leicht les- und zuordenbar anzugeben. Es muss auch klar erkennbar sein, ob die Preise einschließlich Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet sind und ob darin Versandkosten enthalten sind;

· wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet werden, müssen diese für den Nutzer speicher- und ausdruckbar zur Verfügung stehen. Das ECG selbst verpflichtet aber nicht dazu, AGB zu verwenden.

Bei Webshops ist zusätzlich klar, verständlich und eindeutig zu informieren über:

· die einzelnen technischen Schritte, die zur Vertragserklärung des Nutzers sowie zum Vertragsabschluss führen;

· den Umstand, ob der Vertragstext nach Vertragsabschluss gespeichert wird, sowie gegebenenfalls über einen Zugang zu einem solchen Text;

· die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragsabklärung (also Angaben, wie der Kunde seine Bestellung ändern/bzw korrigieren kann, z.B. mittels "zurück“-Funktion);

· die Sprachen, in denen der Vertrag abgeschlossen werden kann.